Schusswaffengebrauch

Schusswaffengebrauch
Schụss|waf|fen|ge|brauch, der (bes. Polizeiw.):
Gebrauch der Schusswaffe:
Vorsicht, S.!

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Schusswaffengebrauch,
 
im Polizei- und Ordnungsrecht eine der Formen des unmittelbaren Zwanges. Dieser ist nach Bundesrecht und dem Recht der Länder den Polizeivollzugsbeamten, Soldaten im Wachdienst, bestimmtem zivilem Wachpersonal und einigen anderen Hoheitsträgern gestattet. Allen Regelungen gemeinsam ist das Gebot, Schusswaffen nur einzusetzen, wenn sie das äußerste Mittel (»Ultima Ratio«) sind und andere Maßnahmen bereits erfolglos angewendet wurden oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Der Schusswaffengebrauch ist grundsätzlich vorher anzudrohen. Gegen Personen ist der Schusswaffengebrauch nur zulässig, wenn der mit ihm verfolgte Zweck nicht bereits durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht werden kann (z. B. gegen die Reifen eines Kraftfahrzeugs, in dem ein Verbrecher flieht). Die Polizeigesetze der Länder knüpfen die Erlaubnis zum Schusswaffengebrauch gegen Personen ferner an eine Reihe sachlicher Voraussetzungen (besonders zur Abwehr eines Verbrechens, zur Vereitelung von Fluchtversuchen im Zusammenhang mit Verbrechen oder Schusswaffen-/Sprengstoffdelikten, zur Vereitelung von Befreiungsversuchen zugunsten von Personen in amtliches Gewahrsam). Schusswaffen gegen eine Menschenmenge dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie das äußerste Mittel sind, um aus ihrer Mitte begangenen Gewalttaten zu begegnen. Ziel des Schusswaffengebrauchs darf endlich nur sein, angriffsunfähig oder fluchtunfähig zu machen. Soweit keine spezielle gesetzliche Regelung vorliegt, ist umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen der Todesschuss (»finaler Rettungsschuss«) erlaubt ist.
 
Von diesen Regelungen unberührt bleiben die Vorschriften über den jedermann offen stehenden Schusswaffengebrauch im Rahmen von Notwehr und Notstand. (Waffenrecht)
 
 
Waffenrecht, hg. v. R. Hinze, Losebl. (1972 ff.);
 H. Koch: Zwangsrechte - Eingriffe (21990).

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Schụss|waf|fen|ge|brauch, der (bes. Polizeiw.): Gebrauch der Schusswaffe: Vorsicht, S.!

Universal-Lexikon. 2012.

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